Die Rechtsverordnung (RV) regelt wie im Mediationsgesetz vorgesehen die Bestimmungen zur Einführung des „zertifizierten Mediators“. Die RV tritt allerdings erst in einem Jahr, also am 1.9.2017 in Kraft.
Nach diesem Zeitpunkt darf diese Bezeichnung geführt werden, wenn eine Ausbildung zum Mediator nach Art und Umfang, wie in der RV beschrieben, erfolgt ist. Für alle Mediatoren, die eine Ausbildung davor absolviert haben, gibt es eine entsprechende Übergangsbestimmung.
Mit dem Erlass dieser Rechtsverordnung, vier Jahre nach dem Mediationsgesetz, hatte Niemand mehr gerechnet. Sie kommt jetzt nur deshalb, weil in dem vor Kurzem in Kraft getretenen „Verbraucherstreitbeilegungsgesetz“ bestimmt wurde, dass die hierfür einzurichtenden Schlichtungsstellen von Anwälten und von „zertifizierten Mediatoren“ geleitet werden dürfen. Ohne die RV gäbe es diese „zertifizierten Mediatoren“ aber gar nicht. Dass die RV erst am 1.9.2017 in Kraft tritt, und erst dann zertifizierte Mediatoren für Schlichtungsstellen tätig werden dürfen, ist ärgerlich.
Die jetzige Fassung der RV hat nur wenige Änderungsvorschläge aus der Expertenbefragung zum RV-Entwurf aufgegriffen. Sie beinhaltet noch eine Reihe von Schwachstellen, z.B. die fehlende Qualitätssicherung für die Ausbildungsinstitute und die zum Einsatz kommenden Supervisoren.