Häufige Fragen

Hier beantworten wir eine Reihe von Fragen rund um das Thema Mediation.
Sollten Sie weitere Fragen haben, die hier noch nicht gelistet sind, freuen wir uns auf eine Nachricht dazu unter info@stiftung-mediation.de
Warum fördert die Stiftung die Bekanntmachung der Mediation?
Für unsere Gesellschaft gewinnt die eigenverantwortliche und selbstbestimmte Klärung von Konflikten wesentlich an Bedeutung. Dabei ist der respektvolle Umgang mit unterschiedlichen Interessen und Bedürfnissen von größter Wichtigkeit. Ziel einer sich weiterentwickelnden Bürgergesellschaft ist es, Streitigkeiten frühzeitig in eigener Verantwortung direkt miteinander zu klären und für alle Beteiligten eine angemessene Lösung zu finden.

Diesem Zweck dient die Mediation als erprobte und bewährte Methode. Wir haben uns den Auftrag gegeben, Mediation in diesem Sinn und im Kontext des Mediationsgesetzes bundesweit bekannt zu machen und damit die Streitkultur in Deutschland zu verbessern.

Wir wenden uns unter anderem an Kindergärten, Schulen, Hochschulen, betriebliche Ausbildungsstätten und Volkshochschulen, an Belegschaften, Betriebsräte, Führungskräfte, Inhaber und Gesellschafter und an alle Verbraucher:innen.

Was genau ist Mediation?
Gemäß dem Mediationsgesetz (MediationsG.):
§ 1 Begriffsbestimmungen

(1) Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.

(2) Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt.

Welche Verfahren zur Konfliktlösung gibt es noch?
Alternative Methoden zur Beilegung von Konflikten sind unter anderem:

Die Schlichtung (Schlichter:in und Konfliktparteien)

Das Schiedsverfahren ((Schiedsperson und Konfliktparteien)

Der Vergleich (Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin oder Richter:in und Konfliktparteien)

Der Gütetermin (Richter:in und Konfliktparteien)

Was ist genau ist der Unterschied zur Schlichtung?
In der Mediation erarbeiten die Parteien (Mediand:innen) selbstbestimmt und eigenverantwortlich ihre Lösungen.

In einer Schlichtung erhalten die Parteien am Ende einen Schlichtungsvorschlag, den sie annehmen oder ablehnen können.

Gibt es ein Gesetz zur Mediation?

Am 26. Juli 2012 ist das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktlösung in Kraft getreten.

Das Gesetz regelt in neun Paragrafen:

• was eine Mediation ist,
• die Rolle und die Aufgaben des/der Mediators/ Mediatorin
• sowie seine/ihre Verschwiegenheitspflicht.

Hat ein Mediator/ eine Mediatorin eine Verschwiegenheitspflicht?
Ja, §4 Mediationsgesetz regelt die Verschwiegenheitspflicht im Detail.
Wie findet man einen Mediator bzw. eine Mediatorin?

Informationen zu Mediatorinnen und Mediatoren erhalten Sie unter anderem über eine Internetrecherche, Empfehlungen und diverse Plattformen. Weiterhin verweisen wir auf die Mitgliederliste unseres Fördervereins.

Text des Mediationsgesetzes vom 26.07.2012

Gesetz
zur Förderung der Mediation
und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung*)

Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehre-rer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.