Mediation von A – Z – „Sch“ wie „Schlichtungsverfahren“

von | Apr 16, 2016

Bei einer Schlichtung bzw. in einem Gütetermin gibt ein Dritter – der Schlichter bzw. der Gütestellenvorsitzende – Lösungswege vor. Er ist häufig sogar befugt, den Fall zu entscheiden. Mit eigenverantwortlicher Konfliktbearbeitung hat das gar nichts zu tun. Oft wird, selbst in hochwertigen Presseerzeugnissen behauptet, Mediation und Schlichtung seien faktisch dasselbe (vgl. die Berichterstattung über „Stuttgart 21“).
Der einzige gemeinsame Nenner beider Verfahren ist das Außergerichtliche, mehr aber auch nicht. Mediation ist – das kann nicht oft genug hervorgehoben werden – dadurch gekennzeichnet, dass der Dritte – der Mediator – neutral und allparteilich ist. Auch gibt der Mediator keine Lösungswege vor, ebenso wenig erteilt er Rat an die Beteiligten. Seine Aufgabe ist es, die Streitparteien – die Medianden – mit hilfreichen Techniken anzuleiten, ihren Konflikt selbst zu lösen.