Phasen einer Mediation
In einer Mediation werden die Konfliktparteien „Mediand:innen“ genannt.
Eröffnung
In der ersten Phase einer Mediation wird den Mediand:innen der geplante Ablauf der Mediation vorgestellt. Die Mediator:innen erläutern außerdem die Prinzipien der Mediation (Selbstbestimmung, Freiwilligkeit, Vertraulichkeit, Informiertheit, Allparteilichkeit der Mediator:innen und Ergebnisoffenheit). Schließlich werden gemeinsame Verhaltensregeln (z. B. „Ausreden lassen“, „Respektvoller Umgang“ etc.) vereinbart.
Sind alle Beteiligten mit den vereinbarten Regeln und dem geplanten Ablauf der Mediation einverstanden, wird ein von den Mediator:innen vorbereiteter Mediationsvertrag unterzeichnet.
Themensammlung
In dieser Phase tragen die Mediand:innen nacheinander ihre Standpunkte vor, wobei die Mediator:innen auf etwa gleiche Redezeitanteile achten. Sie visualisieren, fassen zusammen und stellen klärende oder ergänzende Fragen. Sie versuchen darüber hinaus sicherzustellen, dass alle Themen angesprochen werden. Zu dieser Zeit läuft die Kommunikation zwischen den Mediand:innen über die Mediator:innen. Abschließend werden die herausgearbeiteten Themen nochmals mit den Mediand:innen einvernehmlich abgestimmt.
Interessen und Bedürfnisse
In der dritten Phase nähern sich die Mediator:innen zielgerichtet der Frage “Was ist der Konflikt hinter dem Konflikt?“. Es geht darum herauszufinden, welche Motive, Bedürfnisse, Gefühle, Interessen und Wünsche der Mediand:innen dem Konflikt zugrunde liegen. Die Mediator:innen hinterfragen und unterstützen schrittweise die direkte Kommunikation zwischen den Mediand:innen. Ziel ist es, dass sich die Mediand:innen gegenseitig in ihren jeweiligen Interessen und Bedürfnissen verstehen. Die Mediand:innen können, müssen aber nicht mit der jeweils anderen Sichtweise einverstanden sein.
Lösungsoptionen
In dieser Phase werden von den Mediand:innen Lösungsoptionen entwickelt.
Der Grundstein dafür wird in Phase 3 gelegt. Die Mediator:innen selbst machen keine Vorschläge, sondern unterstützen die Lösungssuche durch den Einsatz von Kreativitätstechniken. Die Vorschläge werden zunächst gesammelt und diskutiert; anschließend wird bewertet, welche Optionen konsens- und realisierungsfähig sind.
Einigung
Das Ergebnis der Mediation wird am Ende in einer Mediationsvereinbarung (in der Regel schriftlich) festgehalten. Die Mediand:innen entscheiden über den Inhalt; dieser wird vorgelesen und im Anschluss von allen Beteiligten unterzeichnet. In manchen Fällen ist es sinnvoll oder gar notwendig, Rechtsanwält:innen mit der Prüfung der Vereinbarung auf Rechtssicherheit zu betrauen.
Nachhaltung
Die Phase 6 ist optional und kommt nicht bei jeder Mediation zum Tragen. Es kann jedoch sein, dass die Mediator:innen mit den Mediand:innen vereinbaren, dass nach einer bestimmten Zeit noch einmal ein gemeinsames Gespräch erfolgen soll. Dieses Gespräch dient der Nachhaltung der Mediationsvereinbarung. Es wird besprochen, ob und wie die in der Einigung getroffenen Vereinbarungen eingehalten wurden und ob sich diese in der Praxis beziehungsweise im Alltag bewährt haben.