Gesetz
zur Förderung der Mediation
und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung*)
zur Förderung der Mediation
und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung*)
Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehre-rer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.