Satzung

Satzung des Fördervereins

Auszug aus der Satzung des Fördervereins

Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der Verbraucherberatung, der Kriminalprävention, des demokratischen Staatswesens sowie des bürgerlichen Engagements, der Wissenschaft und Forschung sowie des öffentlichen Gesundheitswesens durch die ideelle und finanzielle Unterstützung der Deutschen Stiftung Mediation.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Er wird als Förderverein nach § 58 Nr. 1 AO tätig und zwar insbesondere durch die Erhebung von Beiträgen und Umlagen, die Beschaffung von Mitteln und Spenden , z.B. bei Veranstaltungen, Messen und durch direkte Ansprache von Firmen und Personen), die Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit und Werbung aller Art für die Stiftung. …

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satzung_des_foerdervereins_vom_04.05.pdf