Transparenzhinweis

Dokumentation zum EU AI Act – Deutsche Stiftung Mediation

Stand: 19. August 2026

1. Sachverhalt

Die Deutsche Stiftung Mediation entwickelt oder betreibt keine eigenen KI-Systeme im Sinne der Bereitstellung für Dritte und bietet keine kostenpflichtigen Dienstleistungen an, die auf dem Einsatz von KI basieren.

Systeme der künstlichen Intelligenz (z. B. Large Language Models zur Textgenerierung, Recherche- und Übersetzungs-Tools) werden ausschließlich intern und unterstützend eingesetzt. Der Einsatz beschränkt sich auf organisatorische Abläufe, administrative Recherchearbeiten, redaktionelle Entwürfe sowie die Vorbereitung von Veröffentlichungen (z. B. Stiftungs-Website, Informationsmaterialien, Social Media). Es kommen zu keinem Zeitpunkt KI-Systeme zum Einsatz, die als Hochrisiko-KI gemäß Anhang III der Verordnung (EU) 2024/1689 einzustufen sind. Soweit KI bei der Erstellung von Texten oder Medien mitwirkt, erfolgt stets eine menschliche Überprüfung und finale Freigabe.

2. Folgerung

Aus der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) ergeben sich für die Deutsche Stiftung Mediation keine Betreiber- oder Anbieterpflichten für Hochrisiko-KI-Systeme.

Hinsichtlich der Transparenzpflichten nach Art. 50 EU AI Act gilt:

  • Für rein interne Arbeits- und Rechercheprozesse bestehen keine gesonderten Offenlegungspflichten.
  • Für Veröffentlichungen, bei denen KI-Systeme zur Generierung oder Bearbeitung von Inhalten genutzt werden, wird den Transparenzanforderungen durch allgemeine Hinweise auf der Website sowie in den Publikationskanälen entsprochen.
  • Eine weitergehende Einzelkennzeichnung jedes Dokuments ist mangels Hochrisiko-Bezug und unter Berücksichtigung der redaktionellen Nachbearbeitung nicht erforderlich.

3. Schulungs- oder Nachweispflicht

Gemäß Art. 4 EU AI Act (KI-Kompetenz) trägt die Stiftung dafür Sorge, dass Personen, die mit dem Betrieb von KI-Systemen vertraut sind, über ein angemessenes Maß an KI-Kompetenz verfügen.

Eine formelle Zertifizierungs- oder Nachweispflicht gegenüber Aufsichtsbehörden besteht für den vorliegenden Anwendungsbereich nicht. Die Stiftung stellt durch interne Richtlinien und regelmäßige Sensibilisierung sicher, dass die genutzten Tools datenschutzkonform (DSGVO) und im Einklang mit den stiftungsethischen Grundsätzen eingesetzt werden.

4. Verantwortliche

Verantwortlich für die Einhaltung und laufende Überprüfung dieser KI-Compliance sind die vertretungsberechtigten Organe der Deutschen Stiftung Mediation:
Vertretungsberechtigter Vorstand
Nadine Greck (Vorstandsvorsitzende)
Sabine Henschen (stellv. Vorstandsvorsitzende)
Christian Velelmir-Sorger (Vorstandsmitglied)
Nadine Druwe (Vorstandsmitglied)
Sacha Hold (Vorstandsmitglied)