Häufige Fragen

Zahlreiche Fragen, die uns während unserer Öffentlichkeitsarbeit für die Deutsche Stiftung Mediation von Bürgerinnen und Bürgern gestellt wurden, beantworten wir in diesem Kapitel.

Sollten Sie weitere Fragen haben, die hier noch nicht gelistet sind, freuen wir uns auf eine Nachricht dazu unter info@stiftung-mediation.de

Für unsere Gesellschaft wird die eigenverantwortliche und selbstbestimmte Klärung von Konflikten wesentlich an Bedeutung gewinnen. Dabei wird der respektvolle Umgang mit unterschiedlichen Interessen von größter Wichtigkeit sein. Ziel einer sich weiterentwickelnden Bürgergesellschaft wird es sein, Streitigkeiten frühzeitig in eigener Verantwortung direkt miteinander zu klären und für alle Beteiligten eine angemessene Lösung zu finden. Diesem Zweck dient die Mediation als erprobte und bewährte Methode. Wir haben uns den Auftrag gegeben, Mediation in diesem Sinn und im Kontext des Mediationsgesetzes bundesweit bekannt zu machen und damit die Streitkultur in Deutschland zu verbessern. Wir sind eine neutrale und rechtsfähige Themenstiftung, gegründet im Jahr 2011 von 52 Bürgerinnen und Bürgern aus ganz Deutschland, meist Mediatoren. Wir haben in jedem Bundesland eine Landesvertretung. Wir verwirklichen unseren Stiftungsauftrag durch Information und Aufklärung zu und über Mediation in einer bundesweit aufgestellten Ehrenamtsorganisation mit zahlreichen, gut ausgebildeten Me-diatorinnen und Mediatoren. Wir wenden uns an Kindergärten, Schulen, Hochschulen, betriebliche Ausbildungsstätten und Volkshochschulen, an Belegschaften, Betriebsräte, Führungskräfte, Inhaber und Gesellschafter und an alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir bereiten ein Antragsverfahren ohne Rechtsanspruch zu einer Kos- tenhilfe vor, die Menschen mit geringem Einkommen die Möglichkeit eröffnet, ebenfalls an einer Mediation teilnehmen zu können. Diese DSM - Kostenhilfe werden wir, auch mit Ihrer Unterstützung, bundesweit aufbauen.

Mediation ist ein Verfahren zur Konfliktlösung. Mediation ist lösungsorientiert und setzt voraus, dass die Konfliktpartner eine Lösung anstreben – und sich eben nicht streitig vor Gericht auseinandersetzen wollen! Die Definition (gem. § 1 Mediationsgesetz) Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konfliktes anstreben. Die Rolle des Mediators Der Mediator ist neutral und allparteilich und greift in die Lösungsfindung inhaltlich nicht ein. Er hat darauf zu achten, dass die Redeanteile gleich verteilt und beide Medianden auf dem gleichen Informationsstand sind. Der Mediator sorgt dafür, dass auf Augenhöhe verhandelt wird und die Medianden wertschätzend miteinander umgehen. Er ist für den ordnungsgemäßen Ablauf des Mediationsverfahrens verantwortlich; für das Ergebnis sind es immer die Parteien (Medianden) selbst. Eine Mediation läuft in folgenden 5 Phasen ab: Phase 1 Eröffnung: Aufklärung der Medianden über den Ablauf der Mediation und Verhaltensregeln, danach Abschluss Mediationsvereinbarung. Unverzichtbare Regeln sind: Gegenseitig ausreden lassen - Keine Beleidigungen Weitere Regeln können sein: aufmerksam zuhören - Notizen erlauben - Interventionsrecht des Mediators Der Mediator trägt die Verantwortung für den Ablauf und greift ein wenn es erforderlich ist. Wenn alle einverstanden sind, kann der Mediationsvertrag unterzeichnet werden. Phase 2 Sammlung der Themen zum Konfliktfall von beiden Medianden, optisch dargestellt auf einem Flipchart oder Whiteboard. Die Medianden tragen ihre Standpunkte nacheinander vor und haben so viel Zeit, wie erforderlich ist, alles auszusprechen. Der Mediator achtet auf etwa gleiche Redezeitanteile. Er spiegelt, fasst zusammen, formuliert um und hinterfragt. Er stellt Verständnisfragen und versucht sicherzustellen, dass alle Themen benannt werden. Die Kommunikation zwischen den Medianden läuft über den Mediator. Phase 3 Konfikterhellung: “Was ist der Konfikt hinter dem Konfikt? Was sind die Interessen und Bedürfnisse der Medianden ?” Jetzt geht die Sichtweise auf das, was sich unter der Oberfläche (Eisberg) befindet. Motive, Bedürfnisse und Gefühle werden herausgefunden, Interessen und Wünsche herausgearbeitet. Der Mediator fragt nach, klärt erneut und stellt schrittweise die direkte Kommunikation zwischen den Medianden her. Kommt das Gespräch ins Stocken, kann der Mediator mit den Medianden Einzelgespräche führen. Voraussetzung dafür ist, beide Medianden sind damit einverstanden. Phase 4 Erarbeitung von Lösungsoptionen durch die Medianden. Der Grundstein dafür wird schon in Phase 3 gelegt. Gemeinsam suchen die Medianden nach Lösungen. Einem Brainstorming ähnlich werden zunächst Optionen/Vorschläge gesammelt und diskutiert. Erst im nächsten Schritt wird bewertet, welche Lösungsvorschläge einigungs- und realisierungsfähig sind. Ein Konsens wird angestrebt. Phase 5 Einigung und Abschlussvereinbarung, gegebenenfalls von Anwälten überprüft oder formuliert. Das Ergebnis wird am Ende einer Mediation konkret schriftlich festgehalten. Die Konfliktparteien entscheiden selbst über den Inhalt, er wird allen einmal vorgelesen und im Anschluss von allen Beteiligten, auch dem Mediator, unterzeichnet. Wird ein Rechtsanwalt hinzugezogen, prüft oder formuliert er den Text der Übereinkunft für die Medianden.

Alternative Methoden zur Beilegung von Konflikten (ADR-Verfahren) sind: Die Schlichtung (Schlichter und Konfliktparteien) Der Vergleich (Rechtsanwalt oder Richter und Konfliktparteien) Der Gütetermin (Richter und Konfliktparteien) Das Kooperative Verhandeln (Konfliktparteien ohne Dritten) Die Mediation (Mediator und Konfliktparteien) Eine Betrachtung der Verfahrensabläufe und Verhaltensweisen der Beteiligten finden Sie auf der Seite, oben rechts in einer pdf-Datei zum Herunterladen.

Bei einer Schlichtung bzw. in einem Gütetermin gibt ein Dritter – der Schlichter bzw. der Gütestellenvorsitzende – Lösungswege vor. Er ist häufig sogar befugt, den Fall zu entscheiden. Mit eigenverantwortlicher Konfliktbearbeitung hat das nichts, aber auch rein gar nichts, zu tun. Oft wird, selbst in hochwertigen Presseerzeugnissen behauptet, Mediation und Schlichtung seien faktisch dasselbe (vgl. die Berichterstattung über „Stuttgart 21“). Der einzige gemeinsame Nenner beider Verfahren ist das Außergerichtliche, mehr aber auch nicht. Mediation ist – das kann nicht oft genug hervorgehoben werden – dadurch gekennzeichnet, dass der Dritte – der Mediator – neutral und allparteilich ist. Der Mediator hält also zu keinem. Nimmt er seinen Auftrag ernst, wird er die Mediation unverzüglich abbrechen, sobald er – sei es aus Sympathie oder weil auch er nur ein Mensch ist – feststellt, Partei für eine Seite zu ergreifen. Auch gibt der Mediator keine Lösungswege vor, ebenso wenig erteilt er Rat an die Beteiligten. Seine Aufgabe ist es, die Streitparteien – die Medianden – mit bestimmten Techniken anzuleiten und so deren Konflikt in einem mehrstufigen Verfahren abzuarbeiten. (Zitat aus "Mediation scheut keinen Vergleich - sie ist nur anders" von RA E. Andreas Kolb)

Am 26. Juli 2012 ist das erste Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktlösung in Kraft getreten. Das Gesetz ist ein Meilenstein zur Verbesserung der Streitkultur in Deutschland. Das Gesetz regelt in nur neun Paragraphen • was eine Mediation ist, • die Rolle und die Aufgaben des Mediators, • sowie seine Verschwiegenheitspflicht. Zur Qualitätssicherung aus Verbrauchersicht definiert das Gesetz die grundsätzlichen Ausbildungsanforderungen an diejenigen Mediatoren, die künftig die Bezeichnung “Zertifizierter Mediator” führen dürfen. Die Einzelheiten wird das Bundesminsterium der Justiz in einer Rechtsverordnung festlegen. Eine finanzielle Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen, etwa vergleichbar der Prozesskostenhilfe, sieht das Gesetz nicht vor.

Das Mediationsgesetz (§4 Verschwiegenheitspflicht) sagt, der Mediator hat eine Schweigepflicht. In einer Mediation werden oft vertrauliche Dinge besprochen. Daher ist es gut, dass ein Mediator auch die Pflicht hat, über die Inhalte der Mediation zu schweigen.

Informationen zu Mediatorinnen und Mediatoren erhalten Sie unter anderem bei den IHKs (Industrie-und Handelskammern), den zahlreichen Mediatoren-Verbänden sowie bei örtlichen Mediations-Organisationen und/oder im örtlichen Telefonbuch. Weiterhin verweisen wir auf die Mitgliederliste unseres Fördervereins (Link).