Die Rechtsverordnung (RV) regelt wie im Mediationsgesetz vorgesehen die Bestimmungen zur Einführung des „zertifizierten Mediators“. Die RV tritt allerdings erst in einem Jahr, also am 1.9.2017 in Kraft.
Nach diesem Zeitpunkt darf diese Bezeichnung geführt werden, wenn eine Ausbildung zum Mediator nach Art und Umfang, wie in der RV beschrieben, erfolgt ist. Für alle Mediatoren, die eine Ausbildung davor absolviert haben, gibt es eine entsprechende Übergangsbestimmung.